Marktordnung

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Format: pdf  |  Dateigröße: 105.9K  |  erstellt am: 06.02.22  |  1108 downloads

§ 1 Anerkennung der Marktordnung
Das Betreten / Befahren des Flohmarktgeländes ist für Teilnehmer und Besucher nur unter Anerkennung der Marktordnung gestattet. 

Beim befahren des jeweiligen Veranstaltungsgeländes wird für alle Händler (Privat/Gewerblich) die Standgebühr fällig.

 

§ 2 Teilnehmer
Jeder private und von der Marktleitung zugelassene gewerbliche Händler kann teilnehmen. Gesetzlichen Vorschriften sind von jedem Händler einzuhalten.

 

§ 3 Marktzeiten und Standpreise
Die Marktzeiten / Standpreise entnehmen Sie bitte unserer Homepage www.flohmarktevents.de 

 

§ 4 Standgrößen / Eckstände - Pavillons
Die Standgebühr wird nach der längsten Seite des Standes berechnet, größere Standtiefen sind bei der Marktaufsicht anzumelden. Es ist nicht erlaubt, Waren mehr als 0,50 Meter vor dem Stand aufzubauen. Die Gänge sind unbedingt freizuhalten (Rettungswege, Stolpergefahr).

  • Minimum Standgröße ohne PKW oder Anhänger am Stand 2 Meter.
  • PKW  oder Anhänger ab 3 Meter kostenfrei am Stand möglich.
  • Für PKW´s mit Hänger (bis 1,50 Meter Länge) werden Minimum 4 Meter,
  • mit Hänger (über 1,50 Meter Länge) Minimum 5 Meter berechnet.
  • Bus/Transporter werden mit Minimum 5 Meter, mit Hänger (bis 1,50 Meter Länge) Minimum 6 Meter, mit Hänger (über 1,50 Meter Länge) Minimum 7 Meter berechnet.
  • Wohnmobile werden nach Standlänge plus 2 Meter berechnet.
  • Hallenmärkte Minimum 2 Meter Standgröße.
  • Es wird kein Zuschlag verlangt für ein Pavillon, wenn darunter 3 Meter (auch Doppeltisch) aufgebaut werden.
  • L Aufbau unter dem Pavillon werden mit 1 Meter,
  • U Aufbau unter dem Pavillon mit 2 Metern zusätzlich berechnet.
  • Eckstände werden nach aufgebauten Metern berechnet.
     

§ 5 Standaufbau / Standabbau

Die Standplatzvergabe erfolgt vor Ort durch die Marktaufsicht. Stände dürfen erst nach Zuteilung des Standplatzes durch die Marktaufsicht aufgebaut werden. Standabbau bei Hallenmärkten maximal 30 Minuten vor Marktende.

Spätesten eine Stunde nach Flohmarkt Ende, ist der Standplatz zu räumen


§ 6 Haftungsausschluss / Bodenbeschaffenheit

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle oder Schäden auf dem Veranstaltungsgelände. Der Verursacher haftet für selbst verursachte Schäden. Gewährleistungen jeglicher Art werden vom Veranstalter ausgeschlossen. Das Veranstaltungsgelände weist möglicherweise Bodenunebenheiten auf. Es kann witterungsbedingt zu Schnee- u. Eisglätte kommen (Rutschgefahr auf dem Veranstaltungsplatz sowie der Zufahrt). Jeder Händler und Besucher betritt das Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit. Ein Winterdienst (Streuen des Platzes und der Zufahrt) wird nicht durchgeführt.

 

§ 7 Müllbeseitigung

Jeder private und gewerbliche Händler verpflichtet sich, seinen Standplatz sauber zu verlassen. Anfallender Müll ist privat zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlung wird die separate Müllentsorgung mit Minimum € 150,00 zuzüglich MwSt. in Rechnung gestellt.

 

§ 8 Verbotene Artikel

Es ist untersagt, Videos, Tonträger u. PC Spiele mit roter Kennung FSK 18 (je nach Bundesland verschieden) anzubieten und zu verkaufen, ebenso lebende Tiere, Waffen/pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art, pornographische Artikel, Hehlerware, Plagiate und Raubkopien sowie Gegenstände, die auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen verboten sind. Glücks- u. Geschicklichkeits Spiele dürfen nicht veranstaltet werden. Bei Umgehung dieser Anordnungen (z.B. Verkauf aus dem Kofferraum) erfolgt ggf. Strafanzeige und Platzverbot auf Dauer. Der Veranstalter oder seine Vertreter legen im Zweifel fest, ob bestimmte Waren unter dieses Verbot fallen.

Jegliche Art von Werbung für Parteien und Religionen ist nicht gestattet.



§ 9 Kinderstände

Kinder unter 12 Jahren können einen kostenlosen Standplatz (ohne Auto) oder neben dem Stand Ihrer Eltern, maximal 2 Meter, bei der Marktaufsicht beantragen. Nur Artikel aus dem Kinderzimmer. Bei Sammelartiken, Kinderbekeidung und/oder Trödel wird die normale Standgebühr fällig. Eltern haben die Aufsichtspflicht und haften für Ihre Kinder. Bei Hallenflohmärkten sind Kinderstände nicht möglich.

Kinderstände, die nicht am Stand der Eltern aufgebaut werden, können erst ab 8.00 Uhr aufgebaut werden

 

§ 10 Werbung / Fotografieren / Filmen

Das Verteilen von Werbung auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist nur mit Genehmigung des Veranstalters oder dessen Vertreter zulässig. Widerrechtlich verteilte Werbung wird dem Herausgeber mit einer Reinigungsgebühr von € 150,00 zuzüglich MwSt. in Rechnung gestellt.

Fotografieren und Filmen ist wegen des Datenschutzes auf unseren Märkten nur nach Absprache mit der Marktleitung erlaubt.

Eigene Stände dürfen fotografiert werden.

 

§ 11 Anweisungen

Den Anweisungen der Ordnungsbehörden, den Mitarbeitern der Firma W. Eysen Flohmarkt Events sowie den Grundstückseigentümern ist Folge zu leisten.

 

§ 12 Höhere Gewalt

Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Hochwasser, Sturm, Hagel u.s.w.) erfolgt keine Erstattung der Standgebühren.

 

§ 13 Sonstiges

Aus Sicherheitsgründen sind Fahrräder auf dem gesamten Veranstaltungsgelände zu schieben. Hunde sind an der kurzen Leine zu führen und haben auf Anweisung der Marktleitung einen Maulkorb zu tragen.

 

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Marktordnung ganz oder teilweise rechts unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich gleich Reglung, die dem Zweck der gewollten Reglung am nächsten kommt.

 

§ 15 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Offenbach am Main.

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